
Umrüstung Kältemittel R12-R134a
Der Austausch des Kältemittels R12 von Klimageräten ist aufgrund der EU-Verordnung 1005/2009 notwendig und wird durch das Kältemittel R134a ersetzt.
Ab 1. Januar 2015 gilt ein generelles Verbot zum Befüllen von Klimaanlagen mit dem Kältemittel R12.
Der Vorteil daran ist, dass mit dem neuen Kältemittel R 134a die Klimaanlage umweltfreundlicher und effektiver betrieben werden kann.
Um Schaden an der Anlage zu vermeiden, ist eine regelmäßige Wartung notwendig. Schleichender Kältemittelverluste ist nicht zu vermeiden. Gemäß einer Studie verlieren Klimaanlagen jährlich bis zu 8,2 % des Kältemittels. Eine Fahrzeugklimaanlage verliert pro Jahr im Durchschnitt etwa 86 g Kältemittel – immerhin 8,2 % ihrer Gesamtfüllmenge.
FBS übernimmt die fachmännische Umrüstung auf das zulässige Kältemittel und berät Sie kompetent.
Kommen Sie bei uns vorbei; ohne Termin, täglich von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder vereinbaren Sie einen Termin! Telefon: (069) 75 0000-0.